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   OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss (OWi) 70/19, 2 Ss OWi 70/19   

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https://dejure.org/2019,31944
OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss (OWi) 70/19, 2 Ss OWi 70/19 (https://dejure.org/2019,31944)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 Ss (OWi) 70/19, 2 Ss OWi 70/19 (https://dejure.org/2019,31944)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 Ss (OWi) 70/19, 2 Ss OWi 70/19 (https://dejure.org/2019,31944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - schlechte Sichtverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19
    Bei einem Verfolgungsabstand von nur ca. 100 m und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs soll auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleich bleibenden Abstandes durch geübte Polizeibeamte möglich sein (OLG Hamm VRS 113. Band, 112 ff;. OLG Celle NZV 2004, 419 f.; vgl. auch Thüringer OLG VRS 111. Band, 195 ff., wobei es sich dort um eine innerstädtische Straße handelte).

    Bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (VRS 113. Band, 112 ff und OLG Celle NZV 2004, 419 f) war ausgeführt worden, dass auch bei einem Abstand von 100 m das Scheinwerferlicht des nachfahrenden Polizeifahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug nicht mehr erreiche.

  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren, Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19
    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (OLG Hamm DAR 2006, 31; vgl. Senat Beschluss vom 8. November 2012, 2 Ss Bs 253/12).

    Demgegenüber sind weitere Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen bei einem Verfolgungsabstand von 200 m nicht für entbehrlich gehalten worden (OLG Hamm DAR 2006, 31).

  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01

    erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Bemerken der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19
    Bei einem Abstand von 100 m - erst recht bei einem solchen von 150 m - kann unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichtes nämlich nicht ohne besondere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass allein durch die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug so aufgehellt worden ist, dass ein gleichbleibender Abstand hinreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (OLG Hamm DAR 2002, 176 f).

    Zumindest bei einem Abstand von 150 m hält der Senat deshalb in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (DAR 2002, 176 f) weitergehende Darlegungen dazu für erforderlich, wie es den Polizeibeamten möglich gewesen ist festzustellen, dass der Abstand gleich geblieben ist.

  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19
    An dieser Rechtsprechung sieht er sich jedoch durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14, BeckRs 2016, 40852 gehindert.
  • OLG Oldenburg, 21.03.2017 - 2 Ss OWi 54/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19
    (Senat, 2 Ss (OWi) 54/17, Beschluss vom 21.3.2017; Beschluss vom 6.2.2019, 2 Ss(OWi) 15/19).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 SsBs 253/12

    Vorliegen eines erforderlichen Umfangs der tatsächlichen Feststellungen bei einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19
    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (OLG Hamm DAR 2006, 31; vgl. Senat Beschluss vom 8. November 2012, 2 Ss Bs 253/12).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2021 - 3 Rb 33 Ss 75/21

    Rechtslage zu Messungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ausreichend

    Es bedarf insbesondere keiner Fortentwicklung der von der obergerichtlichen Rechtsprechung - auch für Konstellationen bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen - aufgestellten Richtlinien für die beweissichere Feststellung von einer durch Nachfahren ermittelten Geschwindigkeitsmessung (vgl. OLG Jena, VRS 117, 348; OLG Gelle, NZV 2013, 458; KG Berlin, DAR 2015; VRS 132, 27; VRS 135, 292; VRS 137, 81; OLG Hamm, DAR 2017, 389; OLG Oldenburg, B. v. 20.3.2019-2 Ss (OWi) 70/19 -, juris).
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